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Die European Patent Attorneys sind beim Europäischen Patentamt eingetragen und Mitglieder des Instituts der beim EPA zugelassenen Vertreter (epi) (www.patentepi.com) und der Federation International des Conseils en Propriete Industrielle (FICPI) und unterliegen den Standesregeln der FICPI und dem Code of Professional Conduct of the EPI (epi-Information 2/2001, S. 75).

Die European Trademark Attorneys und European Design Attorneys sind beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registriert. Die European Trademark Attorneys unterliegen den Regeln der Gemeinschaftsmarkenverordnung (VO EG/40/94) und der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (VO EG/6/2002).

Die nach deutschem Recht zugelassenen Patentanwälte sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und Mitglieder der Patentanwaltskammer (www.patentanwalt.de). Die Patentanwälte unterliegen der deutschen Patentanwaltsordnung.

Für die Patentanwaltskanzlei Schwarz + Kollegen Patentanwälte besteht bei der R V, Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden eine Berufshaftpflichtversicherung. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV Tätigkeiten zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt somit mindestens den Anforderungen der

§ 45 Patentanwaltsordnung (PatAnwO) und

§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Über die durch einen Rahmenvertrag mit der Patentanwaltskammer gebotene Deckung besteht über die Anforderungen der EU-Verordnung hinaus für sämtliche Patentanwälte und auch Rechtsanwälte, die in der Patentanwaltskanzlei tätig sind, weltweite Deckung ohne territoriale Einschränkungen.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist unseren Rechts- und Patentanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.